Definition: Die Bonpflicht (offiziell: Belegausgabepflicht) ist Bestandteil der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und verpflichtet Unternehmer in Deutschland dazu, jedem Kunden bei einem Geschäftsvorfall einen Beleg zur Verfügung zu stellen. Im Automatenbusiness gibt es hierzu jedoch spezifische Regelungen und technische Lösungen, um den bürokratischen Aufwand für Betreiber handhabbar zu gestalten.

Hier findest du weitere wichtige Begriffe in unserem Automaten-Glossar.

Die KassenSichV und die Ausnahme für Automaten

Seit 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Grundsätzlich gilt die Bonpflicht auch hier. Allerdings sieht das Gesetz für „Warenverkaufsautomaten“ eine wichtige Erleichterung vor: Da der Einbau von Bondruckern an jedem Automaten technisch aufwendig und ökologisch nicht sinnvoll wäre, kann beim Finanzamt eine Befreiung von der Belegausgabepflicht beantragt werden, sofern die Einzelaufzeichnung der Verkäufe durch eine TSE gesichert erfolgt. Moderne Systeme bieten zudem oft digitale Bons via QR-Code an.

FAQ für Bonpflicht bei Automaten

Nein. In der Praxis nutzen die wenigsten Verkaufsautomaten Papierdrucker. Für Warenautomaten kann gemäß § 148 AO eine Befreiung von der Belegausgabepflicht beim zuständigen Finanzamt beantragt werden, da die Erstellung eines Papierbons oft eine sachliche Härte darstellt.
Bei modernen Automaten mit Display oder Telemetrie-Anbindung kann nach dem Kauf ein QR-Code angezeigt werden. Scannt der Kunde diesen mit seinem Smartphone, wird der rechtssichere digitale Beleg (E-Bon) heruntergeladen. Dies erfüllt die gesetzlichen Anforderungen ohne Papierabfall.
Das hängt von der Bauweise ab. Wenn der Automat über ein elektronisches Kassensystem verfügt, muss dieses durch eine TSE geschützt sein. Bei reinen mechanischen Automaten oder Systemen ohne elektronische Aufzeichnung gelten andere Regeln. Viele Cloud-basierte Telemetrie-Anbieter bieten mittlerweile "Cloud-TSE"-Lösungen an.
Ja, grundsätzlich fallen alle elektronischen Kassensysteme unter die KassenSichV. Die Finanzbehörden unterscheiden jedoch zwischen "offenen Ladenkassen" und "elektronischen Aufzeichnungssystemen". Wer ein digitales Abrechnungssystem nutzt, kommt um das Thema TSE und Bonpflicht nicht herum.
Bei einer Kassennachschau prüft das Finanzamt, ob die Umsätze lückenlos und manipulationssicher aufgezeichnet wurden. Betreiber sollten sicherstellen, dass sie die Datenexporte (z.B. DSFinV-K Format) ihres Abrechnungssystems jederzeit bereitstellen können und die Dokumentation zur TSE-Anbindung griffbereit haben.

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