Definition: Die Bonpflicht (offiziell: Belegausgabepflicht) ist Bestandteil der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und verpflichtet Unternehmer in Deutschland dazu, jedem Kunden bei einem Geschäftsvorfall einen Beleg zur Verfügung zu stellen. Im Automatenbusiness gibt es hierzu jedoch spezifische Regelungen und technische Lösungen, um den bürokratischen Aufwand für Betreiber handhabbar zu gestalten.
Hier findest du weitere wichtige Begriffe in unserem Automaten-Glossar.
Die KassenSichV und die Ausnahme für Automaten
Seit 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Grundsätzlich gilt die Bonpflicht auch hier. Allerdings sieht das Gesetz für „Warenverkaufsautomaten“ eine wichtige Erleichterung vor: Da der Einbau von Bondruckern an jedem Automaten technisch aufwendig und ökologisch nicht sinnvoll wäre, kann beim Finanzamt eine Befreiung von der Belegausgabepflicht beantragt werden, sofern die Einzelaufzeichnung der Verkäufe durch eine TSE gesichert erfolgt. Moderne Systeme bieten zudem oft digitale Bons via QR-Code an.
FAQ für Bonpflicht bei Automaten
Quellen & Links:
- Belegausgabepflicht & KassenSichV – Bundesfinanzministerium (FAQ)
- Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) – Gesetze im Internet
- Die Bonpflicht in Deutschland – Hintergrund & Praxis
- Kassenbon-Pflicht: Das müssen Unternehmer wissen – Lexware
- Kassensicherungsverordnung – Wikipedia (Übersicht & Inhalte)
- Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) – Wikipedia
- Verkaufsautomat – Wikipedia (Definition & Kontext)