Definition: Die Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Verkäufers, für die Funktionstüchtigkeit des Automaten oder bestimmter Bauteile über einen festgelegten Zeitraum einzustehen. Sie ist rechtlich strikt von der gesetzlichen Gewährleistung (Mängelhaftung) zu trennen, die bei B2B-Geschäften (Business-to-Business) oft auf 12 Monate verkürzt wird.

Hier findest du weitere wichtige Begriffe in unserem Automaten-Glossar.

Unterschiede und Leistungen

Beim Kauf eines Neugeräts gewähren namhafte Hersteller oft eine Garantie auf Kernkomponenten wie den Kompressor der Kühlung oder die Hauptplatine. Wichtig zu wissen: Die Garantie umfasst meist nur die Ersatzteile, nicht jedoch die Arbeitszeit des Technikers oder die Fahrtkosten zum Standort. Um dieses Risiko zu minimieren, schließen viele Betreiber beim Kauf eines Getränkeautomaten oder Snackautomaten zusätzliche Wartungsverträge ab, die einer „Vollgarantie“ nahekommen und auch den Vor-Ort-Service abdecken.

FAQ zur Garantie bei Automaten

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Mängel ab, die bereits beim Kauf bestanden. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung. Im Automatenbereich (B2B) beträgt die Gewährleistung oft nur 12 Monate, während spezielle Herstellergarantien (z. B. auf Kühlaggregate) bis zu 5 Jahre laufen können.
Ja, in vielen Fällen. Sobald nicht autorisierte Personen Eingriffe in die Elektronik oder Mechanik vornehmen oder keine Original-Ersatzteile verwenden, lehnen Hersteller Garantieansprüche meist ab. Dokumentieren Sie Wartungen daher immer sorgfältig.
Händler von Gebrauchtgeräten ("Refurbished") geben oft eine eingeschränkte Funktionsgarantie von 3 bis 6 Monaten. Privatverkäufer schließen die Garantie und Gewährleistung in der Regel komplett aus, was das Risiko für den Käufer erhöht.
Dies ist die "Sorglos-Variante" der Garantie. Gegen eine monatliche Gebühr übernimmt der Anbieter alle Reparaturen, Ersatzteile und Wartungen. Dies macht die Fixkosten planbar und schützt vor unvorhersehbaren finanziellen Belastungen.
Nein. Schäden, die beim Transport zum Standort entstehen, sind Sache der Transportversicherung. Prüfen Sie den Automaten bei Anlieferung sofort auf äußere Schäden, bevor Sie den Empfang quittieren, da Garantieansprüche später nur für interne technische Defekte gelten.

Quellen & Links:

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