Definition: Die Gewerbeanmeldung ist der formale Akt, mit dem ein Automatenbetreiber den Beginn seiner selbstständigen Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt (Sitz der Betriebsstätte) anzeigt. Da das Aufstellen von Verkaufsautomaten in der Regel mit einer Gewinnerzielungsabsicht und auf Dauer angelegt ist, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit nach § 14 GewO.

Hier findest du weitere wichtige Begriffe in unserem Automaten-Glossar.

Der Weg zur Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt meist persönlich oder online beim Ordnungsamt bzw. der Gemeinde. Für den Start wählen viele Einzelgründer die Rechtsform des Einzelunternehmens. Hierbei kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen als Kleingewerbetreibender von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen (Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG). Wichtig: Der Ort der Gewerbeanmeldung ist der Hauptsitz Ihres Unternehmens, auch wenn Ihre Automaten an verschiedenen Standorten in anderen Städten stehen. Letztere müssen jedoch oft als unselbstständige Zweigstellen gemeldet werden.

FAQ zur Gewerbeanmeldung für Automaten

Die Anmeldung muss zeitgleich mit dem Beginn der Tätigkeit erfolgen. Da bereits die Verhandlung über Stellplätze oder der Kauf des ersten Automaten als Vorbereitungshandlung zählt, empfiehlt es sich, die Anmeldung frühzeitig zu erledigen.
Eine gängige und präzise Bezeichnung ist: "Aufstellung und Betrieb von Verkaufsautomaten (Warenautomaten) sowie Handel mit entsprechenden Produkten (Snacks, Getränke etc.)". Dies deckt sowohl den Betrieb als auch den Wareneinkauf ab.
Für normale Snack- und Getränkeautomaten ist keine spezielle Erlaubnis nötig. Verkaufen Sie jedoch Alkohol oder Tabak, müssen Sie strengere Auflagen zum Jugendschutz (z. B. Dokumentenleser am Gerät) erfüllen. Bei unverpackten Lebensmitteln ist zudem eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nötig.
Die Gebühren variieren je nach Kommune und liegen in Deutschland meist zwischen 20 € und 65 €. Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt, die IHK und die Berufsgenossenschaft.
Ja, wenn Ihr Umsatz im ersten Jahr voraussichtlich 22.500 € nicht übersteigt. Das spart bürokratischen Aufwand, bedeutet aber auch, dass Sie die Vorsteuer aus dem Kauf des Automaten (oft über 1.000 €) nicht vom Finanzamt zurückfordern können. Rechnen Sie dies genau in Ihrem Erlösmodell durch.

Quellen & Links:

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