Definition: Das Kommissionsmodell ist eine Kooperationsform im Automatenvertrieb, bei der der Besitzer der Ware (Kommittent) diese dem Automatenbetreiber (Kommissionär) zur Verfügung stellt, ohne dass dieser die Ware vorab kaufen muss. Die Bezahlung der Ware erfolgt erst dann, wenn sie erfolgreich über den Automaten verkauft wurde.

Hier findest du weitere wichtige Begriffe in unserem Automaten-Glossar.

Funktionsweise und Vorteile

In diesem Modell bleibt der Lieferant (z. B. ein lokaler Landwirt oder ein Getränkegroßhändler) rechtlicher Eigentümer der Produkte, bis der Endkunde am Automaten bezahlt. Der Automatenbetreiber stellt lediglich die Infrastruktur (den Automaten und den Standort) bereit. Nach dem Verkauf behält der Betreiber eine vereinbarte Gebühr oder einen Prozentsatz vom Umsatz ein und leitet den Rest an den Warenbesitzer weiter. Dieses Modell ist besonders beliebt bei Hofladen-Automaten, da es das finanzielle Risiko für den Betreiber minimiert und dem Erzeuger einen direkten Absatzweg bietet.

Unterschied zum Provisionsmodell

Während beim Provisionsmodell oft nur eine Miete für den Standplatz gezahlt wird, ist das Kommissionsmodell tiefer in der Warenwirtschaft verwurzelt. Hier wird nicht der Platz, sondern der tatsächliche Abverkauf vergütet. Für eine saubere Abwicklung ist eine präzise Inventarverwaltung und ein zuverlässiges Cloud-Management unerlässlich, um genau nachweisen zu können, welche Mengen zu welchem Zeitpunkt verkauft wurden.

FAQ zum Kommissionsmodell bei Automaten

Im klassischen Kommissionsmodell trägt meist der Lieferant (Kommittent) das Risiko für den Verderb oder das Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD). Da er Eigentümer bleibt, erhält er bei Nichtverkauf kein Geld. Dies motiviert den Lieferanten, nur so viel zu liefern, wie tatsächlich am Frequenzstandort umgesetzt wird.
Die Abrechnung muss buchhalterisch exakt als Kommissionsgeschäft behandelt werden. Der Betreiber stellt dem Lieferanten meist eine Abrechnung über die verkauften Einheiten abzüglich seiner Provision aus. Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben zur Umsatzsteuer und die Kassensicherungsverordnung strikt zu beachten.
Dies muss im Kommissionsvertrag vorab geregelt werden. Da der Betreiber die Obhutspflicht für den Automaten hat, haftet er im Falle eines Automaten-Diebstahls oder Vandalismus oft gegenüber dem Lieferanten, sofern keine andere Vereinbarung (oder eine entsprechende Haftpflichtversicherung) besteht.
Eher selten. Bei standardisierten Produkten wie Cola oder Snacks wird die Ware meist direkt eingekauft, um eine höhere Gewinnmarge zu erzielen. Das Kommissionsmodell glänzt vor allem bei hochpreisigen, regionalen oder saisonalen Produkten mit hohem Verderbsrisiko.
Eine entscheidende! Nur durch Echtzeit-Daten über IoT-Automaten haben sowohl Lieferant als auch Betreiber volle Transparenz über die Bestände. Das schafft Vertrauen und ermöglicht eine bedarfsgerechte Belieferung ohne manuelle Zählung vor Ort.

Quellen & Links:

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