Definition: Das Kommissionsmodell ist eine Kooperationsform im Automatenvertrieb, bei der der Besitzer der Ware (Kommittent) diese dem Automatenbetreiber (Kommissionär) zur Verfügung stellt, ohne dass dieser die Ware vorab kaufen muss. Die Bezahlung der Ware erfolgt erst dann, wenn sie erfolgreich über den Automaten verkauft wurde.
Hier findest du weitere wichtige Begriffe in unserem Automaten-Glossar.
Funktionsweise und Vorteile
In diesem Modell bleibt der Lieferant (z. B. ein lokaler Landwirt oder ein Getränkegroßhändler) rechtlicher Eigentümer der Produkte, bis der Endkunde am Automaten bezahlt. Der Automatenbetreiber stellt lediglich die Infrastruktur (den Automaten und den Standort) bereit. Nach dem Verkauf behält der Betreiber eine vereinbarte Gebühr oder einen Prozentsatz vom Umsatz ein und leitet den Rest an den Warenbesitzer weiter. Dieses Modell ist besonders beliebt bei Hofladen-Automaten, da es das finanzielle Risiko für den Betreiber minimiert und dem Erzeuger einen direkten Absatzweg bietet.
Unterschied zum Provisionsmodell
Während beim Provisionsmodell oft nur eine Miete für den Standplatz gezahlt wird, ist das Kommissionsmodell tiefer in der Warenwirtschaft verwurzelt. Hier wird nicht der Platz, sondern der tatsächliche Abverkauf vergütet. Für eine saubere Abwicklung ist eine präzise Inventarverwaltung und ein zuverlässiges Cloud-Management unerlässlich, um genau nachweisen zu können, welche Mengen zu welchem Zeitpunkt verkauft wurden.
FAQ zum Kommissionsmodell bei Automaten
Quellen & Links:
- § 383 HGB – Begriff des Kommissionärs (Gesetze im Internet)
- § 3 Abs. 3 UStG – Lieferung beim Kommissionsgeschäft (Gesetze im Internet)
- UStH 2024: § 3 UStG – Hinweise zum Kommissionsgeschäft (Bundesfinanzministerium)
- Kommissionsgeschäft – Definition (Gabler Wirtschaftslexikon)
- Kommissionsgeschäfte mit Gegenständen – Umsatzsteuer-Lexikon (smartsteuer)