Definition: Der Begriff Laufzeit beschreibt im Automaten-Business verschiedene zeitliche Dimensionen: die Dauer von Standortmietverträgen, die Vertragslaufzeit von Finanzierungen (z. B. Leasingvertrag) sowie die technische und wirtschaftliche Lebensdauer eines Automaten.
Hier findest du weitere wichtige Begriffe in unserem Automaten-Glossar.
Arten der Laufzeit im Überblick
Die Abstimmung der verschiedenen Laufzeiten ist entscheidend für die Stabilität des Geschäftsmodells:
- Standort-Laufzeit: Die vertraglich vereinbarte Dauer, für die ein Automat an einem Frequenzstandort aufgestellt werden darf. Üblich sind Erstlaufzeiten von 12 bis 36 Monaten mit automatischer Verlängerung.
- Finanzierungs-Laufzeit: Der Zeitraum, über den ein Kredit oder Leasingvertrag läuft. Idealerweise sollte diese nicht länger als die garantierte Standort-Laufzeit sein.
- Abschreibungs-Laufzeit: Steuerrechtlich werden Automaten meist über einen Zeitraum von 5 bis 8 Jahren abgeschrieben (AfA-Tabelle).
- Technische Laufzeit: Die Dauer, in der die Hardware-Komponenten zuverlässig arbeiten, bevor die Wartungskosten die Gewinnmarge auffressen (meist 10+ Jahre).
Strategische Bedeutung der Laufzeit
Eine zu kurze Laufzeit bei Standortverträgen erhöht das Risiko, da der Automat bei einer Kündigung teuer abtransportiert werden muss, bevor die Investitionskosten eingespielt sind. Eine lange Laufzeit bietet Planungssicherheit, erfordert aber eine sorgfältige Standortprüfung vorab. Moderne IoT-Automaten helfen dabei, die Laufzeit optimal zu nutzen, indem sie frühzeitig Verschleiß melden und so die technische Lebensdauer verlängern.
FAQ zur Laufzeit bei Automaten
Quellen & Links:
- Leasing-Vertragsarten (u. a. Grundmietzeit, Voll-/Teilamortisation) – BDL Leasingverband
- Leasing: Das muss man über die Laufzeit wissen – abcfinance
- AfA-Tabellen (Übersicht) – Bundesfinanzministerium
- AfA-Tabelle „allgemein verwendbare Anlagegüter“ – Bundesfinanzministerium
- Nutzungsdauer/Abschreibung von Waren- und Getränkeautomaten (AfA-Praxis) – Lexware
- Muster: Mietvertrag für Verkaufsautomaten-Standplatz (Laufzeit/Kündigung) – Liesegang & Partner